Rechtliches
Jänner 2026
XBC-Digital GmbH
Friedhofstraße 57
4600 Wels, Österreich
FN 667242p, LG Wels
vertreten durch den Geschäftsführer Franz Semmernegg.
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von XBC-Digital GmbH ("XBC-Digital") unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB"). Diese AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen XBC-Digital und dem Auftraggeber ("AG" bzw. "Kunde") insoweit, als in den Verträgen zwischen XBC-Digital und dem AG keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG finden keine Anwendung, es sei denn, XBC-Digital stimmt ausdrücklich ihrer Geltung zu. Entgegenstehende sowie abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, XBC-Digital stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn XBC-Digital in Kenntnis entgegenstehender und/oder von den nachfolgenden Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen die Lieferung und Leistung vorbehaltlos ausführt.
Alle Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer und in Euro angeführt.
Die im gesonderten Vertrag angeführten Zeit- und Mengenangaben beruhen auf Schätzungen von XBC-Digital. Die Verrechnung erfolgt – sofern nichts anderes vereinbart ist – nach tatsächlichem Aufwand bzw. Verbrauch.
Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem AG gesondert in Rechnung gestellt. Die Höhe der entsprechenden Verrechnungssätze richtet sich nach den vereinbarten Preisen. Reisezeiten von Mitarbeitern von XBC-Digital gelten als Arbeitszeit. Nebenkosten, wie z.B. Übernachtungskosten, werden dem AG nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
Alle Preise verstehen sich ab dem Standort von XBC-Digital und ohne Montage, Installation bzw. Aufstellung.
Montage-, Installations- und Aufstellungsarbeiten werden nach Zeitaufwand zu den vereinbarten Stundensätzen verrechnet.
Laufende Entgelte für Services und Dienstleistungen unterliegen einer jährlichen Wertsicherung auf Basis des von der Statistik Austria monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020. Als Bezugsgröße für Anpassungen dient die für den Monat des Vertragsabschlusses bekannt gegebene Indexzahl. XBC-Digital ist berechtigt, zum 1. Jänner eines jeden Jahres diese Entgelte anzupassen.
Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen (IT-Kollektivvertrag) oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserbringung notwendige Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so ist XBC-Digital berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zuermäßigen. Die Erhöhungen gelten vom AG als akzeptiert, wenn sie pro Jahr nicht mehr als 10% des jährlichen Auftragswertes betragen.
Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Gebühren und Steuern (insbesondere die Umsatzsteuer) werden aufgrund der jeweils geltenden Gesetzeslage verrechnet. Falls XBC-Digital für solche Abgaben und Steuern in Anspruch genommen wird, so wird der AG XBC-Digital diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.
XBC-Digital ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Sicherheiten durch den AG in angemessener Höhe abhängig zu machen.
Die im Angebot von XBC-Digital genannten Preise basieren, soweit zutreffend, auf dem aktuell gültigen Umrechnungskurs EUR/USD, welcher im jeweiligen Angebot angeführt wird. XBC-Digital behält sich vor, die Preise von USD abhängigen Positionen bei Schwankungen des Dollarkurses von +/- 1% anteilig anzupassen.
Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, werden Entgelte wie folgt verrechnet:
Zahlungen des AG gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf dem Geschäftskonto der XBC-Digital als geleistet. Für Teilrechnungen gelten die im Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen.
Bei Zahlungsverzug des AG ist XBC-Digital berechtigt, ab Eintritt der Fälligkeit nach ihrer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen gemäß § 456 Unternehmensgesetzbuch ("UGB") zu verlangen. XBC-Digital ist in diesem Fall weiters berechtigt, Zinseszinsen in Höhe der Verzugszinsen gemäß § 456 Unternehmensgesetzbuch zu verlangen.
Bei verspäteter Zahlung schuldet der AG auch ohne Verschulden XBC-Digital Verzugszinsen gemäß § 456 Unternehmensgesetzbuch sowie den Ersatz von Mahnspesen und der Kosten außergerichtlicher Verfolgung von Ansprüchen.
Sollte der Zahlungsverzug des AG 28 Tage überschreiten, ist XBC-Digital berechtigt, sämtliche Lieferungen und Leistungen einzustellen oder vom AG Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern. XBC-Digital ist überdies berechtigt, das Entgelt für alle bereits erbrachten Leistungen ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen.
Die Aufrechnung ist dem AG nur mit einer von XBC-Digital anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung gestattet.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem AG nicht zu.
Der AG verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die der XBC-Digital entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Verträge, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurden, durch beide Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum 31. Dezember jedes Kalenderjahres durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist das Datum der Postaufgabe.
Beide Vertragsparteien haben das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Ein solcher wichtiger Grund liegt für XBC-Digital insbesondere dann vor, wenn,
Als wichtiger Grund für den AG gilt insbesondere, wenn
Wird der Vertrag vom AG mit sofortiger Wirkung für aufgelöst erklärt, hat XBC-Digital jedenfalls Anspruch auf das Entgelt der von ihr bis zu diesem Zeitpunkt vertragsgemäß erbrachten Leistungen. Allfällige Ansprüche auf Schadenersatz und/oder Konventionalstrafen und/oder Vergütung noch nicht ausgeführter Leistungsteile bleiben davon unberührt.
Eine außerordentliche Kündigung muss nach Eintritt des jeweiligen Kündigungsgrundes und Kenntnis durch die kündigungsberechtigte Vertragspartei schriftlich, per eingeschriebenen Brief erfolgen.
Der Leistungsumfang von XBC-Digital ist in einem gesonderten Vertrag (z.B. Rahmenvereinbarung, Leistungsschein oder beauftragtes Angebot) mit dem AG festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erbringt XBC-Digital die Dienstleistungen während der bei XBC-Digital üblichen Geschäftszeiten.
Grundlage der für die Leistungserbringung von XBC-Digital eingesetzten Einrichtungen und Technologie ist der qualitative und quantitative Leistungsbedarf des AG, wie er auf der Grundlage der vom AG zur Verfügung gestellten Informationen ermittelt wurde.
Machen neue Anforderungen des AG eine Änderung der Dienstleistungen bzw. der eingesetzten Technologie erforderlich, wird XBC-Digital auf Wunsch des AG ein entsprechendes Angebot unterbreiten.
XBC-Digital ist berechtigt, die zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Einrichtungen nach freiem Ermessen zu ändern, wenn keine Beeinträchtigung der Dienstleistungen zu erwarten ist.
Leistungen durch XBC-Digital, die vom AG über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden vom AG nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den bei XBC-Digital gültigen Sätzen vergütet. Dazu zählen insbesondere Leistungen außerhalb der bei XBC-Digital üblichen Geschäftszeiten, das Analysieren und Beseitigen von Störungen und Fehlern, die durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienung durch den AG oder sonstige nicht von XBC-Digital zu vertretenden Umständen entstanden sind.
Der AG berechtigt XBC-Digital ausdrücklich, dass XBC-Digital geeigneten Dritten Aufgaben zur Vertragserfüllung überbinden darf. Dabei wird kein Vertragsverhältnis zwischen dem AG und dem Dritten begründet. XBC-Digital verpflichtet sich in diesem Fall weiters zur Einhaltung sämtlicher einschlägiger Bestimmungen des Datenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung.
Sofern XBC-Digital auf Wunsch des AG Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Verträge ausschließlich zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Dritten zustande.
Geringfügige oder sonstige für den AG zumutbare Änderungen der Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung von XBC-Digital gelten vorweg als genehmigt.
Der AG verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch XBC-Digital erforderlich sind.
Sofern die Leistungen vor Ort beim AG erbracht werden, stellt der AG die zur Erbringung der Leistungen erforderlichen Netzkomponenten, Anschlüsse, Versorgungsstrom sowie Infrastruktur, Netzanbindung u.ä. in erforderlichem Umfang unentgeltlich zur Verfügung.
Soweit dies nicht ausdrücklich im Leistungsumfang enthalten ist, wird der AG auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten für eine benötigte Netzanbindung sorgen.
Der AG stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche zur Erbringung der Leistungen benötigten Informationen, Arbeitsräume, Daten und Unterlagen in der von XBC-Digital geforderten Form zur Verfügung und unterstützt XBC-Digital auf Wunsch über Aufforderung bei der Problemanalyse und Störungsbeseitigung, der Koordination von Verarbeitungsaufträgen und der Abstimmung der Dienstleistungen.
Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der AG verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern.
Der AG ist verpflichtet, die zur Nutzung der Leistungen von XBC-Digital erforderlichen Passwörter und Log-Ins vertraulich zu behandeln.
Der AG hat die an XBC-Digital übergebenen Daten und Informationen bei sich zu verwahren, so dass sie bei Verlust oder Beschädigung jederzeit rekonstruiert werden können.
Der AG hat die jeweiligen Montage-, Installations-, Inbetriebnahme- und Betriebsbedingungen bzw. -anleitungen einzuhalten. Ebenso hat der AG für die Raum- und Gebäudesicherheit, unter anderem für den Schutz vor Wasser, Feuer und Zutritt Unbefugter, Sorge zu tragen.
Der AG haftet für Schäden, die aus einer nicht sorgfältigen Behandlung der von XBC-Digital beigestellten Einrichtungen oder Technologien durch Mitarbeiter oder eingesetzte Dritte des AG entstehen. Im Falle der Beschädigung ist der AG verpflichtet, diese umgehend schriftlich via E-Mail oder telefonisch an den Service Desk der XBC-Digital zu melden. Die Behebung des Schadens erfolgt auf Rechnung des AG durch XBC-Digital oder einen von dieser beauftragten Dritten.
Änderungen in den Arbeitsabläufen beim AG, die Änderungen in den von XBC-Digital für den AG zu erbringenden Leistungen verursachen können, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit XBC-Digital hinsichtlich ihrer technischen und kommerziellen Auswirkungen. Eine Anpassung der Kosten wird dabei ausdrücklich vorbehalten.
Der AG ist nicht berechtigt, den Mitarbeitern von XBC-Digital Weisungen – gleich welcher Art – zu erteilen und wird alle Anliegen bezüglich der Leistungserbringung ausschließlich an den von XBC-Digital benannten Ansprechpartner herantragen.
Der AG wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, dass XBC-Digital in der Erbringung der Leistungen nicht behindert wird.
Der AG ist dafür verantwortlich, dass seine an der Vertragserfüllung beteiligten Mitarbeiter oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserfüllung mitwirken.
Erfüllt der AG seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die von XBC-Digital erbrachten Leistungen trotz möglichen Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht. Zeitpläne für die von XBC-Digital zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. Der AG wird XBC-Digital hierdurch entstehende Mehraufwendungen und/oder Kosten zu den jeweils bei XBC-Digital gültigen Sätzen gesondert vergüten.
Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, erbringt der AG seine Mitwirkungspflichten unentgeltlich.
Die Lieferung bzw. Leistungserbringung erfolgt zu den im gesonderten Vertrag festgelegten Bedingungen und Terminen.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, beginnt die Liefer- bzw. Leistungsfrist mit Annahme des Angebotes der XBC-Digital durch den AG bzw., im Fall eines unverbindlichen Angebotes der XBC-Digital, mit der Auftragsbestätigung durch XBC-Digital.
Erfüllungsort ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, der Sitz von XBC-Digital.
Die Übergabe der Lieferungen bzw. Leistungen erfolgt mit Übernahme durch den AG am Erfüllungsort. Im Fall der vereinbarten Versendung von Lieferungen mit der Übernahme durch den Transporteur.
Hat der AG die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), ist XBC-Digital nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des AG entweder bei sich einzulagern, wofür dem AG eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung gestellt wird, oder die Ware auf Kosten und Gefahr des AG bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig ist XBC-Digital berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 14 Kalendertage umfassenden, Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Kosten des AG zu verwerten.
Alle Urheberrechte an Programmen, Methoden, Dokumentationen, Arbeitsergebnissen und sonstigen Werken (z.B. Pläne, Skizzen, Pflichtenhefte, IT-Konzepte) stehen XBC-Digital bzw. ihren Lizenzgebern, auch im Fall der Mitwirkung des AG bei der Erstellung, ausschließlich zu.
Der AG erhält das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht, die vereinbarten Leistungen im vereinbarten Umfang für eigene Zwecke zu nutzen.
Jede darüber hinausgehende Vereinbarung über Werknutzung bedarf der Schriftform.
Für dem AG von XBC-Digital überlassene Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers diese Softwareprodukte. Der AG hat sich Kenntnis über den Umfang dieser Lizenzbestimmungen zu verschaffen.
Im Fall der Verletzung der Urheberrechte von XBC-Digital ist volle Genugtuung zu leisten.
XBC-Digital verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen. Erbringt XBC-Digital die Dienstleistungen nicht zu den vorgesehenen Zeitpunkten oder nur mangelhaft, d.h. mit wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Qualitätsstandards, ist XBC-Digital verpflichtet, mit der Mängelbeseitigung umgehend zu beginnen und innerhalb angemessener Frist ihre Leistungen ordnungsgemäß und mangelfrei zu erbringen. Beruht die Mangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des AG oder auf einer Verletzung der Verpflichtungen des AG, ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung durch XBC-Digital ausgeschlossen. In diesen Fällen gelten die von XBC-Digital erbrachten Leistungen trotz möglichen Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. XBC-Digital wird auf Wunsch des AG eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels anbieten.
Der AG wird XBC-Digital bei der Mängelbeseitigung unterstützen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Aufgetretene Mängel sind vom AG umgehend schriftlich via E-Mail oder telefonisch unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen an den Service Desk der XBC-Digital zu melden. Den, durch eine verspätete Meldung, entstehenden Mehraufwand bei der Fehlerbeseitigung trägt der AG.
Gewährleistungsansprüche des AG werden in allen Fällen nach Wahl von XBC-Digital entweder durch Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist oder durch Preisminderung erfüllt. Wandlung (Vertragsaufhebung) kann der AG nur begehren, wenn der Mangel nicht geringfügig, nicht durch Verbesserung oder Austausch behebbar und Preisminderung für den AG nicht zumutbar ist.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12Monate ab Übernahme der Lieferung bzw. ab Abnahme der Leistung. Dies gilt auch für Gegenstände, die mit einem Gebäude oder Grund und Boden fest verbunden sind.
Schadenersatzansprüche des AG, die auf Behebung des Mangels durch Verbesserung oder Austausch zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn XBC-Digital mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten ist.
Dem AG obliegt der Beweis der Mangelhaftigkeit im Zeitpunkt der Übernahme der Lieferung bzw. der Abnahme der Leistung.
Der AG hat die Lieferung bzw. Leistung im Sinne des § 377 Absatz 1 Unternehmensgesetzbuch binnen einer Frist von 14 Kalendertagen nach Ablieferung zu untersuchen.
Der Gewährleistungsanspruch entsteht nur dann, wenn der AG erkennbare Mängel anlässlich der Abnahme, sonstige später aufgetretene Mängel unverzüglich, längstens aber binnen 10 Werktagen ab Feststellung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels, schriftlich angezeigt hat.
Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne schriftliche Einwilligung von XBC-Digital der AG selbst oder ein nicht ausdrücklich ermächtigter Dritter an den Komponenten Änderungen, Instandsetzungen oder vergleichbare Eingriffe vornimmt.
Die Geltung von § 933b Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch ist ausgeschlossen.
Schadenersatzforderungen verjähren zwölf Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem der AG von Schaden und Schädiger Kenntnis hatte.
XBC-Digital haftet für Schäden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist außer im Falle von Körperverletzungen ausgeschlossen.
Schadenersatz für Daten- oder Software-Zerstörung erfolgt in jedem Fall nur, soweit der AG seinen Pflichten zum ordnungsgemäßen EDV-Betrieb nachgekommen ist.
Der Schadenersatz ist auf den Auftragswert der jeweils betroffenen Leistung (das 12-fache der monatlich verrechneten Leistungssumme) beschränkt. In jedem Fall ist der Schadenersatz der Höhe nach mit der Haftpflichtversicherungssumme der XBC-Digital, nämlich EUR 3.000.000,00 pro Versicherungsfall, Stand November 2025, beschränkt.
Der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, nicht erzielten Ersparnissen, frustrierten Aufwendungen, immateriellen Schäden, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter auch aus dem Titel der Produkthaftung gegen den AG ist auf jeden Fall ausgeschlossen.
XBC-Digital haftet für Schäden, die ihre Gehilfen bzw. Dienstnehmer verursachen gemäß § 1313a ABGB nur insofern, als der Schaden durch eine Handlung grob fahrlässig verursacht wurde, die zur Erfüllung der Vertragspflichten unumgänglich nötig war.
Das Vorliegen des Verschuldens ist vom Geschädigten zu beweisen.
Soweit und solange Verpflichtungen von XBC-Digital infolge höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Pandemien, Epidemien, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen), infolge sich auf die Leistungserbringung auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder infolge sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar. Dies gilt auch für Fälle, in denen Vorlieferanten oder Hersteller aufgrund höherer Gewalt oder gesetzlicher Beschränkungen nicht liefern können.
XBC-Digital behält sich das Eigentum an den gelieferten Komponenten bis zur vollständigen Bezahlung der Entgelte für die einmaligen Leistungenvor. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme ist XBC-Digital berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der AG, auf das Eigentum von XBC-Digital hinzuweisen und XBC-Digital unverzüglich zu benachrichtigen. Der AG trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
Allfälligen Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien liegt österreichisches Recht zugrunde. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über den internationalen Warenkauf (UNCITRAL-Kaufrechtsübereinkommen, CISG) ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wels.
XBC-Digital wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung beachten und die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich von XBC-Digital erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen. XBC-Digital verpflichtet sich, die Bestimmungen gemäß Datenschutzgesetz in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten.
XBC-Digital ist nicht verpflichtet, die Zulässigkeit der vom AG in Auftrag gegebenen Datenverarbeitungen im Sinne datenschutzrechtlicher Vorschriften zu prüfen. Die Zulässigkeit der Überlassung von personenbezogenen Daten an XBC-Digital sowie der Verarbeitung solcher Daten durch XBC-Digital ist vom AG sicherzustellen.
XBC-Digital ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um die bei XBC-Digital gespeicherten Daten und Informationen des AG gegen den unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. XBC-Digital ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten dennoch gelingt, sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu den Daten und Informationen zu verschaffen.
Mit Abschluss des Vertrages berechtigt der AG XBC-Digital ausdrücklich, dass XBC-Digital geeigneten Dritten Aufgaben aus diesem Vertrag überbinden darf. XBC-Digital verpflichtet sich in diesem Fall zur Einhaltung sämtlicher einschlägiger Bestimmungen der Datenschutzgesetze in der jeweils geltenden Fassung.
Der AG und XBC-Digital verpflichten sich, alle ihnen von der anderen Vertragspartei im Zusammenhang mit der Abwicklung dieser AGB unterliegenden Verträge zur Kenntnis gelangten oder anvertrauten Umstände und Verhältnisse – soweit diese nicht allgemein bekannt sind – geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen.
Im Zweifel sind sämtliche Tatsachen, Informationen und Daten als vertraulich und geheim zu werten.
Der AG und XBC-Digital verpflichten sich, den von ihnen mit der Durchführung von Tätigkeiten betrauten Personen entsprechende Verpflichtungen vor Beginn der Tätigkeit aufzuerlegen.
Subunternehmer von XBC-Digital gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.
Der AG ist verpflichtet, XBC-DigitalÄnderungen seiner Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so geltenErklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Der AG räumt XBC-Digital das Recht ein, den Firmennamen als Referenzkunden zu nennen, sofern der AG dem nicht ausdrücklich widerspricht.
Allfällige Softwarelizenzen werden gemäß den XBC-Digital bei Vertragsabschluss vorliegenden Kundendaten (Firmenname, Firmenadresse, Rechtsform und UID-Nummer) beim Lizenzgeber angefordert und können danach nur mehr mit Zustimmung des Lizenzgebers geändert werden. Vorausgesetzt, dass der Lizenzgeber diese Zustimmung erteilt, werden die mit der Änderung der Softwarelizenz verbundenen Mehraufwendungen dem AG nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
Lizenz- und urheberrechtliche Bestimmungen des Herstellers und/oder Lieferanten sind vom AG einzuhalten. Der AG verpflichtet sich, die Einhaltung der Lizenzbestimmungen sicherzustellen und XBC-Digital von jeglichen Ansprüchen Dritter, die aus einer Verletzung von Lizenzbestimmungen durch den AG resultieren, freizuhalten.
Bei allfälliger Mitwirkung des AG bei der Herstellung/Weiterentwicklung und/oder Anpassung von Software an die Erfordernisse des AG werden keine Rechte welcher Art auch immer über die im abgeschlossenen Vertrag festgelegte Nutzungsberechtigung hinaus erworben.
Für dem AG von XBC-Digital überlassene Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieser AGB die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers dieser Softwareprodukte. Der AG hat sich Kenntnis über den Umfang dieser Lizenzbestimmungen zu verschaffen und diese einzuhalten.
Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen notwendig ist.
PDF wird erstellt...
Bitte warten Sie einen Moment